Am 1. Mai 2008 ist das so genannte „Londoner Übereinkommen“ zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) in Kraft getreten, das die Übersetzungen von europäischen Patenten regelt. Ein wichtiger Bestandteil des EPÜ ist der Wegfall des bisherigen Übersetzungserfordernisses für europäische Patentschriften (siehe Information des DPMA).
Das Deutsche Patent- und Markenamt wird daher Übersetzungen, die zu europäischen Patenten eingereicht werden, bei denen der Hinweis auf die Erteilung am 1. Mai 2008 oder später im europäischen Patentblatt bekannt gemacht wird, nicht mehr veröffentlichen. Aus diesem Grund werden sich die T2-T4-Schriften reduzieren. Langsam macht sich nun der Rückgang der Dokumente durch das „Londoner Übereinkommen“ bemerkbar und die Anzahl der Dokumente erreicht in einer Produktionswoche nur noch wenige 100 Schriften.
Die geringeren Mengen der T2-T4-Schriften werden dann über mehrere Publikationswochen gesammelt und erst ab Erreichen einer Menge von ca. 1.000 Schriften auf einer DVD ausgeliefert. Ab dem Sommer 2009 wird dies der Fall sein.
Mit dem Wegfall der Publikation der T2-Schriften (Übersetzung der europäischen Patentschrift) entfällt die Produktion der DEPAROM-T2. Die noch zu publizierenden T3- und T4-Schriften werden auf die DEPAROM-ACT aufgenommen.
Dies wird voraussichtlich im Herbst 2009 der Fall sein. Der Übergang wird erfolgen, sobald 2 Monate lang nicht genügend T2-T4-Schriften für eine DVD zusammen kommen. Nach einer abschließende DEPAROM-T2-DVD wird dann auf die DEPAROM-ACT-DVD umgestellt. Abonnenten der DEPAROM-T2-DVD werden entsprechend benachrichtigt und über die Möglichkeiten eines Wechsel auf die DEPAROM-ACT-DVD informiert.
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