Am 1. Mai 2008 ist das so genannte „Londoner Übereinkommen“ zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) in Kraft getreten, das die Übersetzungen von europäischen Patenten regelt. Ein wichtiger Bestandteil des EPÜ ist der Wegfall des bisherigen Übersetzungserfordernisses für europäische Patentschriften (siehe Information des DPMA). Das Deutsche Patent- und Markenamt wird daher Übersetzungen, die zu europäischen Patenten eingereicht [...]
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